Auflösung einer Demo und Konsequenzen

Auflösung einer Demonstration Die Versammlungsbehörde ist berechtigt aus bestimmten Gründen eine Versammlung gemäß § 13 Versammlungsgesetz aufzulösen. Das Versammlungsgesetz nennt als Auflösungsgründe, dass sich in der Versammlung gesetzwidrige Vorgänge ereignen oder wenn die Versammlung einen die öffentliche Ordnung bedrohenden Charakter annimmt. Nicht jedoch schon jede Gesetzesübertretung bei einer Versammlung berechtigt zur Auflösung einer Versammlung. Dass … Auflösung einer Demo und Konsequenzen weiterlesen